Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Geschäftskunden
(Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder Kaufmann nach dem Handelsgesetzbuch (HGB))
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Verbraucher („AVB-V“)
(Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB))
Stand: 01.08.2020
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1
Die nachstehenden AGB gelten nur gegenüber Unternehmen gemäß § 14 BGB. Sie gelten ausschließlich und abschließend, auch wenn im Einzelfall nicht gesondert vereinbart. Dies gilt bei laufenden Geschäftsbeziehungen auch im Falle einer fernschriftlichen oder telefonischen oder sonstigen, insbesondere auch elektronischen Form des Vertragsschlusses.
1.2
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des AUFTRAGGEBERS wird ausdrücklich widersprochen. ONGINEER erkennt sie nicht an, es sei denn, ONGINEER hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Etwaig anderslautenden und abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AUFTRAGGEBERS wird hiermit widersprochen. Sie gelten als abbedungen, auch soweit sie bei Vertragsschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen werden.
Die Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn ONGINEER in Kenntnis entgegenstehender oder von AGB abweichenden Bedingungen des AUFTRAGGEBERS die Leistung des AUFTRAGGEBERS vorbehaltlos annimmt. Eine Vertragserfüllung durch ONGINEER ersetzt nicht die ausdrückliche schriftliche Bestätigung abweichender Bedingungen.
1.3
Die Mitarbeiter von ONGINEER sind nicht bevollmächtigt, mündlich oder schriftlich oder sonst wie die Geltung anderer als dieser AGB zu vereinbaren. Änderungen dieser AGB oder anderer Vertragsinhalte bedürfen der Zustimmung durch die Geschäftsführung von ONGINEER.
1.4
Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Nachträge des Vertrages bedürfen der Schriftform; auch für sie gelten diese AGB.
1.5
Soweit Erklärungen nach diesen AGB schriftlich zu erfolgen haben, ist damit neben der Schriftform auch die Textform gemeint.
2. Angebotsunterlagen, Angebot
2.1
ONGINEER entwickelt speziell an die Bedürfnisse des jeweiligen Bestellers angepasste Produkte. Der AUFTRAGGEBER hat das diesbezügliche ENTWICKLUNGSPROJEKT anhand des Angebotes von ONGINEER eigenständig und selber zu prüfen, insbesondere dahingehend, ob es seinen Anforderungen und seinem Bedarf entspricht.
2.2
Auf Anfrage eines AUFTRAGGEBERS steht es ONGINEER frei, zu prüfen, ob ONGINEER ein Angebot hinsichtlich des gewünschten Werkes oder der gewünschten Dienstleistung abgibt.
Der AUFTRAGGEBER hat ONGINEER bereits mit der Bestellung auf die Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, welche sich auf die Ausführung der Lieferung, den Betrieb sowie die Krankheits- und Unfallverhütung im Bestimmungsland beziehen.
Es steht ONGINEER im Anschluss frei, ein Angebot über eine gestalterische und technische Lösung, einschließlich eines TERMIN- und MEILENSTEINPLANS, dahingehend zu machen. Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Beim ONservice liegen dem Angebot die vom AUFTRAGGEBER genannten technischen Daten des in dem Angebot aufgeführten Prüflings und dem dort beschriebenen Messumfang zugrunde. Bei der Kalkulation geht ONGINEER davon aus, dass der Prüfling ohne Spezialkenntnisse leicht in Betrieb genommen werden kann.
Nimmt der AUFTRAGGEBER das Angebot an, sind damit auch die gestalterische und technische Lösung, einschließlich des TERMIN- und MEILENSTEINPLANS vereinbart. Der AUFTRAGGEBER ist darüber hinaus verpflichtet die Zeichnungen und den TERMIN- und MEILENSTEINPLAN gegenzuzeichnen, auch wenn sich während der Produktion, Inbetriebnahme und Herstellung vor Ort, Änderungen ergeben. Die von ONGINEER schriftlich vorgeschlagenen Änderungen bedürfen der Gegenzeichnung durch den AUFTRAGGEBER, damit sie als genehmigt und vereinbart gelten. Erfolgt keine Reaktion auf die von ONGINEER vorgeschlagenen Änderungen in TERMIN- und- MEILENSTEINPLAN und technischer und gestalterischer Lösung durch den AUFTRAGGEBER, gelten diese nach Ablauf von 14 Tagen nach ihrem Zugang beim AUFTRAGGBEBER als genehmigt und vereinbart. Dies gilt insbesondere auch für mit der Änderung eventuell verbundenen, von ONGINEER vorgeschlagenen Anpassungen des Preises.
2.3
Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann ONGINEER dieses innerhalb von vier Wochen annehmen. Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung durch ONGINEER zustande. Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind alle Angebote freibleibend und unverbindlich. Als Auftragsbestätigung gilt im Falle umgehender Auftragsausführung auch der Lieferschein oder die Warenrechnung.
2.4
Sofern der AUFTRAGGERBER ONGINEER ausschließlich mit einer Dienstleistung beauftragt, steht den PARTNERN, unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung, auch das Recht zur Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu.
3. Zahlungsbedingungen, Preise
3.1
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise von ONGINEER „ab Werk“, zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuer. Bei Leistungen im Rahmen des ONservice sind sämtliche Kosten der für die Messung benötigten Messmittel und Rüstzeiten sowie den Einsatz des für die Messung benötigten Fachpersonals in den Preisen enthalten.
Soweit die Lieferung an einen oder die Aufstellung oder Montage an einem anderen Ort als den Sitz von ONGINEER vereinbart ist, trägt der AUFTRAGGEBER neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten, wie Reisekosten, Transportkosten, einschließlich der Kosten der von ONGINEER üblicherweise verwendeten Verpackung oder der vom AUFTRAGGEBER gewünschten Verpackung, Kosten für den Hin- und Rücktransport der Werkzeuge, sowie Auslösungen.
Soweit eine Dienstleistung an einem anderen Ort als den Sitz von ONGINEER vereinbart ist, trägt der AUFTRAGGEBEER ebenfalls alle erforderlichen Nebenkosten, wie Reisekosten, Verpflegung und Unterbringung.
Die Preise gelten jeweils nur für die vertraglich vereinbarte Menge und Ausführung. Werden vom AUFTRAGGEBER Änderungen gewünscht, die einen höheren Aufwand erfordern, als nach dem Vertrag zugrunde gelegt, so bleibt eine angemessene Änderung der Preise vorbehalten.
ONGINEER behält sich das Recht vor, wenn sich nach Abschluss des Vertrages, unvorhersehbar die Kosten, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreissteigerungen, Rohstoffpreissteigerungen oder Energiekostensteigerungen, erhöhen, die Preise um das Maß der dadurch eingetretenen Kostensteigerung zu erhöhen. Die Preisänderungen sind in diesem Fall nur im Rahmen und zum Ausgleich der genannten Preis- und Kostensteigerungen möglich.
3.2
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.3
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Soweit eine Skontovereinbarung besteht gilt: Teilzahlungen sind nicht skontierfähig.
3.4
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Preis netto (ohne Abzug) frei Zahlstelle zu leisten und sofort zur Zahlung fällig. Kommt der AUFTRAGGEBER in Zahlungsverzug, so ist ONGINEER berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz per anno zu fordern. Falls ONGINEER in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist ONGINEER berechtigt, diesen geltend zu machen. Der AUFTRAGGEBER ist jedoch berechtigt, nachzuweisen, dass ONGINEER als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3.5
Aufrechnungsrechte stehen dem AUFTRAGGEBER nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von ONGINEER anerkannt sind, oder sie in einem Gegenseitigkeitsverhältnis (Synallagma) zur Hauptforderung stehen. Dem AUFTRAGGEBER steht nur wegen festgestellter, unbestrittener von ONGINEER anerkannter, oder in einem Gegenseitigkeitsverhältnis (Synallagma) zur Hauptforderung stehender Gegenansprüche ein Zurückbehaltungsrecht zu. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Gutschriften werden ausdrücklich zum Zwecke der Verrechnung erteilt. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht.
3.6
Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des AUFTRAGGEBERS behält sich ONGINEER vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Wird beim AUFTRAGGEBER fruchtlos gepfändet oder gerät der AUFTRAGGEBER in den Vermögensverfall, so ist ONGINEER berechtigt, unter Anrechnung der gemachten Aufwendungen vom Vertrag zurückzutreten. Unter den gleichen Voraussetzungen ist ONGINEER nach Belieferung des AUFTRAGGEBERS berechtigt, dessen Lager zu besichtigen und unter Eigentumsvorbehalt oder Sicherungseigentum stehende Waren ohne Rücksicht auf entgegenstehende frühere Vereinbarungen bis zur Barzahlung oder Sicherheitsleistung vorläufig sicherzustellen. Transport- und Unterstellungskosten trägt der AUFTRAGGEBER.
3.7
Soweit ONGINEER berechtigt ist, Teillieferungen und Teilleistungen vorzunehmen, sind diese mit Erbringung der jeweiligen Teilleistungen zu vergüten.
4. Lieferzeit und -ausführung
4.1
Soweit die Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, handelt es sich bei den angegebenen TERMINEN / MEILENSTEINEN um unverbindliche Angaben, für deren Einhaltung keine Gewähr übernommen wird.
4.2
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der endgültigen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der völligen Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten, insbesondere dem Eingang etwa vom AUFTRAGGEBER zu liefernden Unterlagen sowie des Eingangs einer vereinbarten, bei Vertragsabschluss fälligen Anzahlung. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt zudem die Erfüllung der Vertragspflichten, insbesondere sämtlicher Mitwirkungspflichten, wie die Beibringung der von ihm zu beschaffenden Unterlagen, Beistellungen, Genehmigungen und Freigaben voraus.
4.3
Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich unbeschadet der Rechte aus Verzug, um den Zeitraum, währenddessen der AUFTRAGGEBER mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag in Verzug ist.
4.4
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf das ZIELPRODUKT das Werk verlassen hat oder bei Abholung durch den AUFTRAGGEBER die Lieferung versandbereit ist und dies dem AUFTRAGGEBER mitgeteilt wird.
Teillieferungen kann der AUFTRAGGEBER nicht zurückweisen, es sei denn, eine Teillieferung ist nicht zumutbar oder wurde ausdrücklich durch Vereinbarung ausgeschlossen.
4.5
Die vereinbarten TERMINE / MEILENSTEINE gelten auch mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn das ZIELPRODUKT ohne Verschulden von ONGINEER nicht rechtzeitig geliefert bzw. die Leistung nicht rechtzeitig erbracht werden konnte. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrungen im eigenen Betrieb sowie bei Arbeitskampfmaßnahmen in Drittbetrieben, sofern ONGINEER kein Übernahme-, Vorsorge- oder Abwendungsverschulden trifft, des Weiteren bei Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, wie Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, besondere gesetzliche oder behördliche Vorschriften, Roh- oder Brennstoffmängel, Feuer oder Verkehrssperrungen oder höhere Gewalt, soweit solche Hindernisse auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von Einfluss sind, bei ONGINEER, einem Vor- oder Unterlieferanten oder Transporteur eintreten und von ONGINEER nicht zu vertreten sind, wobei die Haftung nur für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen ist ONGINEER auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die vorliegenden Lieferzeitverlängerungen gelten auch dann, wenn die Störungen zu einem Zeitpunkt eintreten, zu dem sich ONGINEER in Verzug befindet.
4.6
Wird die Lieferung, Herstellung, Installation oder Entwicklung auf Wunsch des AUFTRAGGEBERS oder aus Gründen, die der AUFTRAGGEBER zu vertreten hat, verzögert, wird ONGINEER diesem, beginnend einen Monat nach Anzeige der Leistungs- oder Versandbereitschaft, die durch die Lagerung und Verzögerung entstehenden Kosten, bei Lagerung im eigenen Werk mit mindestens 2 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat (vorbehaltlich des Nachweises wesentlich geringerer Kosten), berechnen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte aus Verzug bleibt unberührt.
4.7
Darüber hinaus ist ONGINEER berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Abnahme, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen.
5. Montage und Aufstellung
Für den Fall, dass eine Montage oder Aufstellung vereinbart wird, gilt das Folgende:
5.1
Der AUFTRAGGEBER hat vor Beginn der Aufstellung oder Montage die notwendigen Vorarbeiten vorzunehmen, er hat insbesondere den Zugriff auf die für Monate oder Aufstellung notwendigen elektrischen und sonstigen Leitungen, die erforderlichen Beistellungen und Gegenstände bereitzustellen. Der AUFTRAGGEBER stellt sicher, dass die notwendigen Vorarbeiten soweit fortgeschritten sind, dass die Aufstellung oder Montage plangemäß durchgeführt werden kann.
5.2
Der AUFTRAGGEBER hat die für die Aufstellung oder Montage notwendigen Bedarfsgegenstände und -Stoffe, wie Schutzkleidung und Schutzausrüstungen, Gerüste, Hebezeuge, Wasser und Elektrizität, sowie Schalt- und Leitungspläne, auf seine Kosten rechtzeitig zu stellen.
Der AUFTRAGGEBER stellt sicher, dass die technischen, baulichen und sonstigen Voraussetzungen für die Aufstellung und Montage rechtzeitig entsprechend dem TERMIN- und MEILENSTEINPLAN hergestellt werden.
5.3
Der AUFTRAGGEBER hat auf seine Kosten bei der Montage- bzw. Aufstellungsstelle ausreichend große, trockene und verschließbare Lagerräume für die für Montage oder Aufstellung nötigen Teile, Materialien, Werkzeuge u.ä. bereitzustellen. Der AUFTRAGGEBER stellt sicher, dass für das Montagepersonal angemessene, den einschlägigen gesetzlichen und arbeitsschutzrechtlichen Voraussetzungen entsprechende Räume bereitstehen.
6. ONservice
6.1
Die im Rahmen des ONservice durchzuführenden Prüfungen orientieren sich ausschließlich an den im Angebot von ONGINEER beschriebenen Arbeiten. Verlangt der AUFTRAGGEBER zusätzliche Leistungen, welche in dem Angebot von ONGINEER nicht enthalten waren, so werden diese separat beauftragt und von ONGINEER in Rechnung gestellt.
6.2
Der ONservice beinhaltet die Messung eines vom AUFTRAGGEBER zur Verfügung gestellten Prüflings. Sollten von dem Prüfling Gefahren gleich welcher Art ausgehen können, ist ONGINEER hierrüber vorab schriftlich zu informieren. Dies betrifft insbesondere die zur Messung modifizierten Prüflinge oder durch die Messung hervorgerufene abnormale Zustände.
6.3
ONGINEER bietet im Rahmen des ONservice auch Beratungsleistungen an. Sofern der AUFTRAGGEBER Beratungsleistungen von ONGINEER in Anspruch nimmt und aufgrund dieser Beratungen Modifikationen an dem Prüfling beauftragt, ist ONGINEER berechtigt, entsprechende Arbeiten (Modifikationen) an dem Prüfling vorzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine reine Dienstleistung. Ein Erfolg, insbesondere eine vom AUFTRAGGEBER gewünschte Zertifizierung, wird von ONGINEER weder garantiert noch geschuldet.
6.4
Die Kosten für den Rückversand des Prüflings und der bereitgestellten Materialien trägt der AUFTRAGGEBER. Ziffer 7.2 findet Anwendung.
7. Gefahrübergang
7.1
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und ähnlichen Transportklauseln. Wird bearbeitete Ware aus Gründen, die ONGINEER nicht zu vertreten hat, zurückgeliefert, trägt der AUFTRAGGEBER jede Gefahr.
Ist die Aufstellung oder Montage an einem anderen Ort vereinbart, geht die Gefahr mit Vollendung der Aufstellung und Montage über, soweit nichts anderes vereinbart ist.
7.2
Soweit der AUFTRAGGEBER es wünscht, veranlasst ONGINEER die Versicherung der Lieferung gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschaden sowie sonstige versicherbare Risiken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der AUFTRAGGEBER.
7.3
Eine besondere Abnahme des ZIELPRODUKTES muss vereinbart werden. Diese Abnahme findet zu dem vereinbarten Abnahmetermin bei ONGINEER oder, im Fall der Vereinbarung der Lieferung an einen bzw. die Aufstellung oder Montage an einem anderen Ort an dem Bestimmungsort statt. Erfolgt diese Abnahme nicht innerhalb von drei Tagen ab dem Abnahmetermin, gilt die Abnahme als erfolgt und das ZIELPRODUKT und die Leistungen als vertragsgemäß und mangelfrei.
7.4
Der AUFTRAGGEBER kann die Entgegennahme von Leistungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
8. Mängelhaftung
8.1
Die Leistungen und Lieferungen von ONGINEER gelten als vertragsgemäß und abgenommen, wenn der AUFTRAGGEBER diese nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Zugang, schriftlich rügt. Die Inbenutzungnahme durch den AUFTRAGGEBER gilt in jedem Falle als vertragsgemäße Abnahme. Als Inbenutzungnahme durch den AUFTRAGGEBER ist neben der Veräußerung des ZIELPRODUKTES auch jede Form der Bearbeitung oder Verarbeitung sowie der Beginn etwaiger Nachfolgearbeiten anzusehen, für die unsere Leistungen als Vorleistungen anzusehen sind. Geringfügige, insbesondere handelsübliche Abweichungen in Bezug auf Menge, Gewicht und Qualität bis zu 3 % Sollwerte berechtigen nicht zur Rüge.
Mängelansprüche des AUFTRAGGEBERS setzen voraus, dass dieser die Lieferung unverzüglich nach ihrem Erhalt, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, ONGINEER unverzüglich Anzeige zu machen hat.
Ein Mangel in einer Teillieferung berechtigt den AUFTRAGGEBER nicht zum Rücktritt vom gesamten Vertrag, es sei denn sein Interesse geht am gesamten Vertrag verlustig.
8.2
Soweit ein Mangel des ZIELPRODUKTES vorliegt, ist ONGINEER nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen Mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mängelbeseitigung ist ONGINEER verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie die Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass das ZIELPRODUKT nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. ONGINEER kann die Nacherfüllung verweigern, wenn die Aufwendungen zur Mängelbeseitigung die Vergütung voraussichtlich übersteigen.
Ein- und Ausbaukosten sind von uns nur dann zu tragen, wenn die Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht wurde und wir den Mangel, der für die Geltendmachung der Nacherfüllungsansprüche ursächlich ist, zu vertreten haben.
8.3
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der AUFTRAGGEBER nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen
8.4
ONGINEER haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der AUFTRAGGEBER Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von ONGINEER beruhen. Soweit ONGINEER keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.5
ONGINEER haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der AUFTRAGGEBER vertraut hat und auch vertrauen durfte.
8.6
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.7
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
8.8
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
8.9
Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, so ist ONGINEER berechtigt, dem AUFTRAGGEBER alle Aufwendungen, die ONGINEER durch diese entstanden sind, zu berechnen.
8.10
Für fehlende Teile wird nur Ersatz geleistet, wenn deren Anlieferung an ONGINEER anerkannt oder durch einen von ONGINEER unterzeichneten Lieferschein belegt ist und die Gefahr für die fehlenden Teile auf ONGINEER übergegangen ist. Die Ware, die ONGINEER von Seiten des AUFTRAGGEBERS angeliefert wird, nimmt ONGINEER bei Eingang unter Vorbehalt der sachlich richtigen Angaben ihrer Eigenschaften an. Eine Prüfung erfolgt während der Produktion. Für fehlende Teile, welche in größeren Stückzahlen angeliefert werden, wird daher nur Ersatz geleistet, wenn deren Anlieferung belegt und die Stückzahl oder das Gewicht bei der Annahme gemeinsam festgestellt wurde.
9. Gesamthaftung
9.1
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als im vorherigen vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
9.2
Für die Verjährung aller Ansprüche, die nicht der Verjährung wegen eines Mangels unterliegen, gilt eine Ausschlussfrist von 18 Monaten. Sie beginnt ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers.
9.3
Die vorgehende Begrenzung gilt auch, soweit der AUFTRAGGEBER anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung, Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.4
Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber ONGINEER ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10. Eigentumsvorbehalt /Sicherungseigentum
10.1
ONGINEER behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem AUFTRAGGEBER vor. Soweit ONGINEER mit dem AUFTRAGGEBER Bezahlungen der Vergütung auf Grund des Scheck- oder Wechsel-Verfahrens vereinbart, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von ONGINEER akzeptierten Wechsels durch den AUFTRAGGEBER und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenden Schecks. Verletzt der AUFTRAGGEBER seine vertragliche Pflicht oder gerät er in Zahlungsverzug, so kann ONGINEER vom Vertrag zurücktreten, wenn er nach angemessener Fristsetzung seinen Pflichten nicht nachkommt oder ONGINEER ein Festhalten am Vertrag auch ohne Mahnung nicht zuzumuten ist. ONGINEER kann den Rücktritt auch dadurch erklären, dass sie das ZIELPRODUKT zurücknimmt. ONGINEER ist nach Rücknahme des ZIELPRODUKTES zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des AUFTRAGGEBERS -abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
10.2
Der AUFTRAGGEBER ist bis zum endgültigen Eigentumsübergang verpflichtet, die Sache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der AUFTRAGGEBER diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
10.3
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der AUFTRAGGEBER ONGINEER unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit ONGINEER Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, ONGINEER die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der AUFTRAGGEBER für den entstandenen Ausfall.
10.4
Der AUFTRAGGEBER ist berechtigt, das ZIELPRODUKT im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt ONGINEER jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Sache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der AUFTRAGGEBER auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von ONGINEER, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. ONGINEER verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der AUFTRAGGEBER seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann ONGINEER verlangen, dass der AUFTRAGGEBER die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die von ONGINEER im Voraus abgetretene Forderung bezieht sich auch auf den anerkannten Saldo, so wie im Fall der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhandenen kausalen Saldo.
10.5
Die Verarbeitung oder Umbildung des ZIELPRODUKTES durch den Besteller wird stets für ONGINEER vorgenommen. Wird das ZIELPRODUKT mit anderen, nicht ONGINEER gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt ONGINEER das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des ZIELPRODUKTES (Fakturaendbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für das unter Vorbehalt gelieferte ZIELPRODUKT.
10.6
Wird das ZIELPRODUKT mit anderen, nicht ONGINEER gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt ONGINEER das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des ZIELPRODUKTES (Fakturaendbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der AUFTRAGGEBER anteilmäßig Miteigentum an ONGINEER überträgt. Der AUFTRAGGEBER verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für ONGINEER.
10.7
Der AUFTRAGGEBER tritt ONGINEER auch die Forderungen zur Sicherung gegen ihn ab, die durch die Verbindung des ZIELPRODUKTES mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
10.8
ONGINEER verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des AUFTRAGGEBERS insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt ONGINEER.
11. Schutzrechte
11.1
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und Unterlagen (Angeboten, Kostenvoranschlägen, etc.) behält sich ONGINEER die Eigentums- und Urheberrechte vor, soweit sie nicht ausdrücklich mit übertragen werden; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen von ONGINEER zurückzugeben. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der AUFTRAGGEBER der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch ONGINEER.
11.2
Soweit dem AUFTRAGGEBER im Rahmen eines ENTWICKLUNGSPROJEKTES mit ONGINEER deren Know-how zur Kenntnis gelangt, darf er dieses Dritten nicht zugänglich machen. Die Nutzung des Know-how durch den AUFTRAGGEBER darf erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung erfolgen.
11.3
ZIELPRODUKTE, die ONGINEER nach Zeichnung, Vorgaben oder Mustern vom AUFTRAGGEBER in Auftrag gegeben werden, unterliegen der Verpflichtung des AUFTRAGGEBERS evtl. Schutzrechte Dritter zu prüfen und nicht zu verletzen. Wird bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehörendes Schutzrecht eine Fertigung untersagt oder kann das ZIELPRODUKT wegen der Verletzung des Schutzrechtes nicht verwandt werden, ist ONGINEER berechtigt – ohne die Rechtslage zu prüfen und unter Ausschluss aller Schadensersatzansprüche des AUFTRAGGEBERS gleich aus welchem Rechtsgrund – die Herstellung und Lieferung bis zur Klärung des Sachverhalts einzustellen und vom AUFTRAGGEBER Schadensersatz zu verlangen, mindestens in Höhe von 15 % des Rechnungswertes für das bestellte ZIELPRODUKT oder Dienstleistung. Der Besteller stellt ONGINEER bereits jetzt von Schadensersatz- und sonstigen Ersatzansprüchen Dritter, insbesondere von Rechtsinhabern, auf erstes Anfordern frei. Zum Umfang des Schadens gehören auch solche Kosten, die ONGINEER durch die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.
11.4
Es ist ausdrücklich nicht vereinbart, dass die Lieferungen an einem anderen Ort, als dem Werk von ONGINEER und an dem Lieferort bzw. Aufstellungs- und Montageort frei von Rechten Dritter, einschließlich gewerblicher Schutzrechte, Markenrechten und Urheberrecht ist.
Ansprüche des AUFTRAGGEBERS wegen Schutzrechtsverletzungen sind ausgeschlossen, soweit er diese mindestens auch zu vertreten hat oder sie auf seinen Vorgaben oder Anweisungen gründen oder dadurch verursacht werden, dass er Lieferungen modifiziert hat oder an einen anderen als den Liefer- oder Montageort verbracht hat. Weiter sind Ansprüche des AUFTRAGGEBERS wegen Schutzrechtsverletzung ausgeschlossen, soweit er ONGINEER von durch Dritte geltend gemachten Ansprüche nicht unverzüglich informiert.
Hat ONGINEER die Verletzung eines Schutzrechtes zu vertreten, kann sie nach eigener Wahl und Kosten ein Nutzungsrecht erwirken oder die Leistung so ändern oder austauschen, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies nicht möglich, stehen den AUFTRAGGEBER die Mängelrechte nach Maßgabe der Ziffer 7 und 8 dieser AGB zu.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
12.1
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen ONGINEER und dem AUFTRAGGEBER gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
12.2
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Erfüllungsort der Hauptsitz von ONGINEER, 32339 Espelkamp, für alle sich aus diesem Rechtsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten einschließlich der Lieferungen und Zahlungen.
12.3
Unter Ausschluss sonstiger Gerichtsstände ist Gerichtsstand für alle entstehenden Streitigkeiten ist Bad Oeynhausen; ONGINEER ist jedoch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des AUFTRAGGEBERS ihn zu verklagen.
12.4
Diese AGB bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Klauseln sich als ungültig erweisen sollten. Die ungültige Klausel wird von den PARTNERN so ergänzt oder umgedeutet, dass der mit der ungültigen Vorschrift beabsichtigte wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht wird. Entsprechend ist zu verfahren, wenn sich bei der Durchführung des Vertragsverhältnisses eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.
12.5
Sollte eine Bestimmung dieser AGB mit Rücksicht auf zwingendes ausländisches Recht unwirksam sein, wird der AUFTRAGGEBER auf Verlangen diejenigen Vertragsergänzungen mit ONGINEER vereinbaren und diejenigen Erklärungen Dritten oder Behörden gegenüber abgeben, durch die die Wirksamkeit der betroffenen Regelung und, wenn dies nicht möglich ist, ihr wirtschaftlicher Gehalt auch nach dem ausländischen Recht gewährleistet bleibt.
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Für die Geschäftsbeziehung online, per E-Mail, telefonisch oder auf sonstigen Kommunikationswegen zwischen der Firma ONgineer GmbH, Hindenburgring 9a, 32339 Espelkamp/Deutschland (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 15378, Geschäftsführer: Claus-Martin Mündel, USt.-IdNr: DE197832481) – nachfolgend „Anbieter“ – und dem Verbraucher – nachfolgend auch „Kunde“ genannt – hinsichtlich der von dem Anbieter Online und Offline feilgebotenen Waren und/oder Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Allgemeine Verkaufsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.2 Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Für Unternehmer hat der Anbieter abweichende Regelungen, siehe Allgemeine Verkaufsbedingungen für Unternehmer („AVB-U“).
2. Vertragsschluss
2.1 Die online und offline dargestellten Produktbeschreibungen des Anbieters stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Anbieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots an den Kunden. Irrtümer in den hinterlegten Datenblättern und den Produktbeschreibungen sind vorbehalten.
2.2 Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters Produkte auswählen und diese unter anderem im ONgineer eigenen Onlineshop über den Button „In den Warenkorb“ in einem virtuellen Warenkorb sammeln. Über den dortigen Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellanforderung (Antrag) kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Bestellt der Kunde nicht über den Shop, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Abschluss eines Handels.
2.3 Der Anbieter nimmt den Antrag des Kunden an, indem er
Die für den Kunden relevante Alternative richtet sich danach, welches der aufgezählten Ereignisse als erstes eintritt.
2.4 Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
2.4 Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
3. Preise und Versandkosten
3.1 Sofern sich aus dem freibleibenden Angebot des Anbieters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Endpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, diese wird zusätzlich gesondert ausgewiesen.
3.2 Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen, soweit der Kunde nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.
3.3 Der Versand der Ware erfolgt durch einen Paketdienstleister oder auf einem in der Produktbeschreibung aufgeführten anderen Wege, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Versandrisiko trägt der Anbieter, wenn der Kunde Verbraucher ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Anbieters angegebene Lieferanschrift maßgeblich.
3.4 Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.
4. Zahlungsmodalitäten
4.1 Der Kunde kann die Zahlung per Vorkasse vornehmen.
4.2 Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter für das Jahr Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.
4.3 Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters.
6. Lieferung, Warenverfügbarkeit
6.1 Bei den in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferfristen und -termine handelt es sich um voraussichtliche, unverbindliche Fristen und Termine. Die Lieferung erfolgt erst, wenn der Zahlungseingang des Kaufpreises bestätigt ist. Sofern für die jeweilige Ware in unserem Online-Shop keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie 30 Tage.
6.2 Sind die ausgewählten Produkte zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden nicht verfügbar, so teilt der Anbieter dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
6.3 Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit.
6.4 Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Der Anbieter liefert nur an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in einem der nachfolgenden Länder haben und im selben Land eine Lieferadresse angeben können: Europa.
6.5 Sendet das Transportunternehmen die versendete Ware an uns zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunden den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass wir ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatten.
7. Sachmängelgewährleistung, Garantie
7.1 Der Anbieter haftet gegenüber Verbrauchern für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.
7.2 Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
8. Haftung
8.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
8.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.3 Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
8.4 Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
9. Datenschutz
Unsere aktuellen Datenschutzhinweise finden Sie auf: https://shop-ongineer.de
10. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen gemäß §§ 355 ff. BGB
10.1 Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Unter Ziffer 10.2 findet sich ein Muster-Widerrufsformular.
Widerrufsbelehrung:
Sie haben gemäß §§ 355 ff. BGB das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ONgineer GmbH, Hindenburgring 9a, 32339 Espelkamp, Telefon: +49 5772 200940, E-Mail: ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, ausschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa EUR 150 geschätzt. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:
Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
10.2 Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus:
– An ONgineer GmbH, Hindenburgring 9a, 32339 Espelkamp, E-Mail:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf
der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*) /erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
11.2 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
ONgineer GmbH
Hindenburgring 9a, 32339 Espelkamp -D
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